Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese „Doppelverbeitragung“ macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv.
Bis zur endgültigen Abschaffung der Doppelverbeitragung könnte zunächst ein echter Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze eingeführt werden. Aktuell wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Überschreiten einer Freigrenze von 152,25 Euro auf den kompletten Auszahlungsbetrag erhoben. Stattdessen soll in Zukunft nur jeder zusätzliche Euro mit Beiträgen belastet werden – eine Entlastung vor allem für Betriebsrenten, die nur geringfügig über der Freigrenze liegen.
„Eine Entlastung der betrieblichen Altersvorsorge ist dringend notwendig und angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und der zu erwartenden Mehreinnahmen der Krankenkassen durch die verbesserte Mütterrente und die Reform der Erwerbsminderungsrente auch finanzierbar“, so MdB Johann Saathoff.